Veröffentlicht: 09.05.2018
Die DSGVO (wird ab dem 25. Mai 2018 gültig) regelt den einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten im europäischen Rechtsraum. Sie müssen daher Ihren Besuchern genau mitteilen, was mit ihren Daten passiert, wenn sie Ihre Webseite aufrufen oder dort einen Dienst in Anspruch nehmen. Konkret sollten Sie folgende Themen angehen:
1. Bieten Sie Ihren Besuchern die Möglichkeit sich über Ihre Datenschutzvorkehrungen zu informieren und erstellen eine eigene Seite dafür. Hilfreich ist hier eine Muster-Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.itm.nrw/lehre/materialien/ kostenlos nutzen dürfen.
2. Insofern Sie Eingabefelder auf Ihrer Webseite anbieten (z.B. Kontaktformulare, Bestellformulare etc.), dann muss die Verarbeitung verschlüsselt erfolgen. Sie benötigen daher ein eigenes SSL-Zertifikat. SSL können Sie für Ihre Domains im Kundenmenü unter https://login.udmedia.de unter Domains -> SSL aktivieren. Je nach Tarif stehen verschiedene Optionen zur Verfügung .
3. Achten Sie darauf, an wen Sie personenbezogene Daten Ihrer Besucher übermitteln. Nutzen Sie externe Statistik-Tools, um Besucher auszuwerten? Denkbar wäre z.B. Google Analytics. Falls Sie einen solchen Dienst weiter nutzen möchten, achten Sie darauf, eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung mit der jeweiligen Firma zu schließen. Es ist zudem notwendig, dass Sie die Daten anonymisieren. Google bietet hierzu direkt in Analytics entsprechende Optionen an.
Ggf. übermitteln Sie personenbezogene Daten Ihrer Besucher (z.B. IP-Adressen) auch an andere Dienste (z.B. beim Einbinden von Werbenetzwerken (z.B. Google AdSense), der Nutzung von CDNs, Google Webfonts). Bei Weiternutzung dieser "Partner" müssen separate Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Auch das Einbinden von Besucherzählern kann dazu führen, dass Sie personenbezogene Daten speichern.
4. Schließen Sie auch mit uns einen Vertrag über Auftragsverarbeitung. Das Dokument können Sie direkt in Ihrem Kundenmenü unter https://login.udmedia.de im Bereich "Service" -> "Dokumente" generieren.
5. Überlegen Sie, wem Sie noch personenbezogene Daten anvertrauen (z.B. Online-Buchhaltung) und schließen Sie auch mit diesen Firmen jeweils eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
6. Insofern Sie immer noch Rückfragen haben, vertrauen Sie sich einem Datenschutz-Anwalt an.